Häufige Fragen
Jetzt hier informieren!
Zu ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die Verordnung (Rezept) ihres Arztes mit. Bitte beachten Sie, dass Rezepte gesetzlich versicherter Patienten laut Gesetzgeber innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden müssen! Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der ausstellende Arzt einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept vermerkt hat. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie bereits Vorliegende Untersuchungsergebnisse, ggf. Operationsberichte und/oder Röntgenbilder (auch auf CD) mitbringen können. Ein Handtuch wird Ihnen von uns gestellt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Dieser dient zur Kostenentlastung der Krankenkassen und wird von uns dorthin weitergeleitet. Alle anderen Versicherten leisten keinerlei Zuzahlungen!
Der Eigenanteil richtet sich nach Art und Menge der verordneten Leistung. Ein Rezept mit 6 mal Krankengymnastik kostet z.B. rund 19 Euro. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro. Diese 10 Euro haben nichts mit der Praxisgebühr zu tun!
Die Praxis befindet sich direkt auf dem Gelände des Golfclub Rhein-Sieg e. V. Wir verfügen über großzügige, kostenlose Parkmöglichkeiten.
Die Bushaltestelle der Linien 525 und 516 liegt direkt gegenüber des Parkplatzes in unmittelbarer Nähe und wird halbstündlich angefahren.
Als Kassenpatient kann der behandelnde Arzt nach Maßgabe des Heilmittelkataloges therapeutische Maßnahmen verordnen. Die sog. Regelverordnungsmenge pro Rezept beträgt 6 Anwendungen. Bei einigen Krankheitsbildern können auch 10 Anwendungen auf einem Rezept verordnet werden. Weitere Anwendungen können Ihnen ebenfalls durch einen Arzt verordnet werden.